Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der NOMUS GmbH, Thurgauerstrasse 40, 8050 Zürich (nachfolgend "NOMUS GmbH" genannt).
1.2. WICHTIGER HINWEIS - RECHTSNACHFOLGE:
NOMUS GmbH ist nicht Rechtsnachfolgerin der LEDCity AG sowie deren Tochterverkaufsgesellschaften. Für vor dem 1. Januar 2026 durch die LEDCity AG sowie deren Tochterverkaufsgesellschaften in Verkehr gebrachte Produkte wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen. NOMUS GmbH haftet ausschliesslich für die von ihr neu in den Verkehr gebrachten Produkte.
1.3. Allgemeine Bedingungen des Käufers oder Abänderungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie von NOMUS GmbH schriftlich bestätigt werden.
1.4. Zeichnungen, Pläne, Lichtplanungen, Kostenvorschläge und andere im Zusammenhang mit einer Bestellung erstellte Unterlagen bleiben Eigentum von NOMUS GmbH und sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden.
1.5. NOMUS GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB.
2. ANGEBOTE UND PREISE
2.1. Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten, sofern nicht anders vermerkt, und erfolgen unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
2.2. Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.3. Alle Leuchtenpreise verstehen sich inklusive Leuchtmittel, sofern nicht anders angegeben.
2.4. NOMUS GmbH behält sich das Recht vor, Preise jederzeit zu ändern. Massgebend ist der Preis auf der Auftragsbestätigung.
2.5. Bei Schwankungen der Wechselkurse kann NOMUS GmbH die Preise entsprechend anpassen.
2.6. Installation, Montage, Schulung und Inbetriebnahme sind in den Preisen nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
3. BESTELLUNGEN
3.1. Mit der Bestellung anerkennt der Kunde diese AGB.
3.2. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn NOMUS GmbH der Bestellung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung eines Vertrages zugestimmt hat.
3.3. Nach erfolgter Auftragsbestätigung können Änderungen oder Annullierungen nur in gegenseitigem Einverständnis und unter vollständiger Schadloshaltung von NOMUS GmbH erfolgen.
3.4. Bestellungsänderungen können zu Preisanpassungen und Änderungen der Liefertermine führen.
3.5. Bei Annullierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Bestellwerts, mindestens jedoch CHF 100.00, erhoben.
4. LIEFERUNG UND VERSAND
4.1. Von NOMUS GmbH angegebene Lieferfristen gelten als unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Ein allfälliger Verzug ermächtigt den Käufer nicht zur Erhebung von Ersatzansprüchen, es sei denn, der Verzug ist nachweislich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen.
4.2. NOMUS GmbH bestimmt die Art des Versandes und ist berechtigt, Waren in Teilsendungen auszuliefern.
4.3. Lieferkonditionen Schweiz:
- Ab CHF 500.– franko Domizil, inkl. Verpackung
- Sperrgutsendungen und Expresssendungen nach Aufwand
- Baustellenlieferungen:
• Spedition pauschal: CHF 100.–
• Spedition mit Avis: CHF 120.–
• Spedition Bis Termin mit Avis: CHF 180.–
• Spedition Fixtermin mit Avis: CHF 200.–
4.4. Baustellenlieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der Empfänger stellt die zum Ausladen notwendigen Personen auf eigene Kosten zur Verfügung.
4.5. Erfolgt der Versand ins Ausland, sind allfällige Zollkosten und Einfuhrsteuern vom Kunden zu tragen.
4.6. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers.
4.7. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ex Works (EXW) gemäss Incoterms 2020. Nutzen und Gefahr der Ware gehen zum Zeitpunkt der Warenübergabe an den Versanddienst auf den Käufer über.
4.8. Sollten Zulieferer aus von NOMUS GmbH nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt, Streiks, behördliche Eingriffe, Insolvenz) mit ihren Lieferungen in Verzug geraten, kann NOMUS GmbH die Auslieferung um maximal drei Monate verschieben. Ein Rücktrittsrecht und Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
5. PRÜFUNG UND REKLAMATION
5.1. Der Kunde hat die Ware nach Erhalt sofort zu prüfen.
5.2. Offensichtliche Mängel oder unvollständige Lieferungen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden.
5.3. Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen, schriftlich zu melden.
5.4. Erfolgt keine fristgerechte Meldung, gilt die Ware als genehmigt und akzeptiert.
6. RÜCKSENDUNGEN
6.1. Rücksendungen werden nur nach vorgängiger schriftlicher Anmeldung und Zustimmung von NOMUS GmbH entgegengenommen.
6.2. Rücksendungen ohne vorherige Anmeldung werden ohne Rückvergütung kostenpflichtig eingelagert.
6.3. Nicht zurückgenommen werden:
- Individuell angefertigte oder angepasste Artikel
- Bereits installierte oder in Betrieb genommene Produkte
- Artikel ohne Originalverpackung
- Produkte älter als 90 Tage nach Lieferung
6.4. Versandkosten für Rücksendungen gehen zu Lasten des Kunden.
7. HARD-, SOFT- UND FIRMWARE
7.1. Die eingebaute Hardware darf ohne Zustimmung von NOMUS GmbH nicht ausgebaut und/oder anderweitig verwendet oder verbaut werden.
7.2. Die in den LED-Leuchtmitteln verwendete Firm- und Software darf in keinem Fall ausgelesen, reproduziert, weiterverwendet noch weitergegeben werden. Sie darf ausschliesslich für die Nutzung im Zusammenhang mit NOMUS GmbH-Leuchtmitteln verwendet werden.
8. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE
8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abhol- bzw. Versanddatum, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
8.2. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind:
- Verschleissteile (Leuchtmittel, Notbatterien, Akkus)
- Normale Abnutzung und Verschleiss
- Schäden durch unsachgemässe Installation, Verwendung oder Wartung
- Schäden durch Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Wartungsanweisungen
8.3. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind.
8.4. NOMUS GmbH behält sich das Recht vor, mangelhafte Ware nach eigenem Ermessen nachzubessern, zu ersetzen oder den Minderwert zu vergüten. Wandelung durch den Käufer ist ausgeschlossen.
8.5. Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn:
- Der Käufer oder Dritte an der Ware Änderungen oder Reparaturen vornehmen
- Nicht autorisiertes Zubehör oder Ersatzteile verwendet werden
- Die Montage-, Benützungs- und Wartungsvorschriften missachtet wurden
8.6. Dargestellte Berechnungen zu Energie- und Kosteneinsparungen sowie Angaben auf Datenblättern, insbesondere die Nennlebensdauer, gelten nur als Anhaltspunkte und stellen keine Zusicherungen von Eigenschaften dar.
8.7. Kosten von Nachbesserungen, die nicht von NOMUS GmbH durchgeführt werden, können nicht an NOMUS GmbH weiterverrechnet werden.
8.8. Ausgeschlossen sind insbesondere:
- Kostenübernahme für Demontage und Wiedermontage
- Wiederprogrammierungen
- Folgeschäden jeglicher Art
- Indirekte Schäden
- Entgangener Gewinn
- Nicht realisierte Einsparungen
9. HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
9.1. Die Haftung von NOMUS GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, ungerechtfertigte Bereicherung), wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
9.2. Insbesondere haftet NOMUS GmbH nicht für:
- Mittelbare oder indirekte Schäden
- Folgeschäden
- Entgangenen Gewinn oder Umsatz
- Entgangene Einsparungen
- Verzugsschäden
- Schäden als Folge von Ereignissen der Cyber-Sicherheit (Softwareviren, Malware, Hacking)
9.3. Sollten die Haftungsausschlüsse unwirksam sein, ist die Haftung von NOMUS GmbH in der Summe für sämtliche Ereignisse auf 50% des durch den Kunden für die betreffende Lieferung bzw. Dienstleistung bezahlten oder zu bezahlenden Preises, exklusive Mehrwertsteuer, beschränkt.
9.4. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden, die durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht verursacht werden.
10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
10.1. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Erhalt, ohne jeden Abzug, zu bezahlen.
10.2. Nach Ablauf der 30 Tage fällt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Datum sind Verzugszinsen geschuldet.
10.3. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt 2% über dem Kontokorrent-Zinssatz für Blankokredite der Zürcher Kantonalbank, mindestens jedoch 5% p.a.
10.4. Bei Aufträgen ab CHF 10'000.00 kann NOMUS GmbH eine Akontozahlung von bis zu 80% des Bestellungsbetrages verlangen. Die Lieferung kann von der Bezahlung des Akontos abhängig gemacht werden.
10.5. Bei Neukunden kann die Lieferung von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
10.6. Eine Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen seitens des Käufers ist ausgeschlossen.
10.7. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von NOMUS GmbH. Der Käufer ermächtigt NOMUS GmbH bei der Bestellung, bei Zahlungsrückständen eine entsprechende Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
11. DIENSTLEISTUNGEN
11.1. Art und Umfang der von NOMUS GmbH zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus dem Projektangebot.
11.2. Leistungen, die nicht als Bestandteil des Projektangebotes definiert sind, müssen vom Kunden gesondert bezahlt werden.
11.3. Kosten für die Behebung von Mängeln, mit Ausnahme eines Garantiefalles, gehen zu Lasten des Kunden.
11.4. Bei Produkten ohne feststellbare Fehler oder bei Mängeln, die nicht unter die Gewährleistung fallen, behält sich NOMUS GmbH vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels dem Kunden in Rechnung zu stellen.
11.5. Während der Erbringung von Installationsleistungen vor Ort muss ein orts- und sachkundiger Mitarbeiter des Kunden am Ort der Intervention erreichbar sein. Der Kunde stellt eine angemessene Zutrittsmöglichkeit sicher.
11.6. Kann der Techniker bei einem Einsatz vor Ort die Arbeit wegen Versäumnissen des Kunden nicht verrichten, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
12. WIEDERVERKÄUFER
12.1. Ist der Kunde ein Wiederverkäufer, verpflichtet er sich:
- Montage-, Betriebs- und Wartungsanweisungen an seine Kunden weiterzugeben
- Beanstandungen seines Kunden mit der notwendigen Sorgfalt auf eigene Kosten zu prüfen
- NOMUS GmbH über allfällige Beanstandungen sofort schriftlich und detailliert zu orientieren
12.2. Für Schäden, die infolge einer Verletzung dieser Pflicht entstehen oder sich vergrössern, hat der Kunde NOMUS GmbH Ersatz zu leisten.
13. IMMATERIALGÜTERRECHTE UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSE
13.1. Sämtliche Immaterialgüter- und Eigentumsrechte, insbesondere Patente, Urheberrechte, Designs und Markenrechte an den Produkten und Dienstleistungen (insbesondere an Lichtplanungen, Konzepten, Arbeitsergebnissen) gehören NOMUS GmbH.
13.2. Dies gilt auch für Spezialanfertigungen, die NOMUS GmbH für den Kunden erstellt. Der Kunde erwirbt lediglich ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
13.3. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, technischen Informationen und Know-how von NOMUS GmbH vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
14. DATENSCHUTZ
14.1. NOMUS GmbH verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln.
14.2. Der Kunde willigt ein, dass NOMUS GmbH seine Daten für die Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Marketingzwecken verwendet.
14.3. Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung von NOMUS GmbH.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
15.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
15.3. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz.
15.4. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
NOMUS GmbH
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich
Schweiz
Stand: Juni 2026